Grundversicherung: obligatorisch vor 3 Monaten
Ihr Baby muss innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt bei einer KVG-Kasse angemeldet werden. Die Anmeldung gilt rückwirkend ab dem Geburtstag, sodass die Versorgung des Neugeborenen von Anfang an gedeckt ist.
Zusatzversicherungen: idealerweise vor der Geburt
Anders als die Grundversicherung stehen Zusätze (VVG) unter Aufnahmevorbehalt des Versicherers. Vor der Geburt abgeschlossen, werden sie oft ohne Gesundheitsfragebogen für das Baby akzeptiert — ein Vorteil, der entfällt, wenn ein Gesundheitsproblem auftritt.
Das Baby kann eine eigene Kasse haben
Das Kind muss nicht beim gleichen Versicherer wie die Eltern sein. Sie können die günstigste Kasse für das Kind wählen und Ihren Anspruch auf kantonale Verbilligungen je nach Haushaltseinkommen prüfen.
Die wichtigste Checkliste
Vor der Geburt: Zusätze prüfen. Bei der Geburt: AHV-Nummer, KVG-Anmeldung vor 3 Monaten, Meldung an den Arbeitgeber (Zulagen), Aktualisierung von Hausrat-/Haftpflichtversicherung und der Begünstigten der 3. Säule. Wir erledigen diese Liste mit Ihnen.